Unfassbar grausam: Im Oktober 2023 hatte ein algerischer Asylbewerber eine 92-Jährige in einem Seniorenheim in Wien-Wieden überfallen, vergewaltigt und beraubt – wenige Tage, nachdem er seinen Asylantrag gestellt hatte. Sein Opfer verstarb drei Monate nach der grausamen Tat; die zuvor lebenslustige und rüstige Dame war zutiefst traumatisiert und hatte offensichtlich jeden Lebensmut verloren. Nun stand der 28-jährige Migrant vor Gericht.
Am 2. Oktober hatte der damals 27-jährige Algerier, der über die Balkanroute nach Österreich eingereist war, einen Asylantrag gestellt. Nur zwei Tage später beging er den ersten Einbruchsdiebstahl. Zudem war er mit einem falschen Namen eingereist und hatte sich als Minderjähriger ausgegeben.
Am 10. Oktober ging er an dem Seniorenheim vorbei und sah dabei die 92-Jährige, die drei goldene Ringe und eine Uhr trug. Mit dem Vorsatz, den Schmuck zu stehlen, ging er mit einem Küchenmesser bewaffnet in das Heim, das er angeblich für ein Einkaufszentrum hielt. Er folgte der gehbehinderten Frau ungehindert in den 6. Stock und verschaffte sich dort Zugang zu ihrer Wohnung. Nachdem er ihr den Schmuck entrissen hatte, fiel er über sein wehrloses Opfer her. Nach der Vergewaltigung durchwühlte der Täter die Wohnung und fand noch 80 Euro, die er mitgehen ließ. Dann drehte er im Bad den Wasserhahn auf, um die Schreie der betagten Frau zu übertönen, und sperrte sie schließlich in ihrer Wohnung ein. In der Cafeteria des Seniorenheims trank er dann noch einen Kaffee.
Vor Gericht bekannte der Algerier sich schuldig. „Ich bin schuldig an allen Taten“, erklärte er. „Ich habe es nicht geplant. Es ergab sich aus der Gelegenheit.“ Auf die Frage der Staatsanwältin, ob er gesehen habe, wie alt die Dame ist, antwortete er: „Ja, aber ich war nicht bei Sinnen.“ Er behauptete, unter Dogen gestanden zu haben.
Schwerst traumatisiertes Opfer: Drei Monate später starb sie
Für die Rentnerin, die von Betreuerinnen „blutend, zittrig, aufgewühlt und weinerlich“ aufgefunden wurde, hatte die Tat weitreichende Folgen. Die zuvor rüstige, lebenslustige 92-Jährige konnte nicht mehr in der Wohnung leben und nicht mehr allein sein. Der Staatsanwältin zufolge habe sie sich „nie wieder von dem Vorfall erholt“, danach habe sie „körperlich und geistig massiv abgebaut“. Nur drei Monate nach der Tat verstarb die inzwischen 93-Jährige an den Folgen einer Lungenentzündung. Auch wenn der Tod der Frau der brutalen Tat nicht zuzuordnen sei, habe der Übergriff eine posttraumatische Belastungsstörung zur Folge gehabt, die als schwere Körperverletzung zu werten sei, erklärte die Staatsanwältin.
Der Täter war vier Wochen nach der Tat durch DNA-Spuren überführt worden, da saß er bereits wegen zahlreicher Autoeinbrüche in Oberösterreich in Untersuchungshaft. Am Mittwoch wurde er unter anderem wegen Vergewaltigung, schweren Raubes, Freiheitsentziehung, Sachbeschädigung und gewerbsmäßigen Diebstahls schuldig gesprochen und zu 13 Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wieder einmal stellt sich die Frage, warum dieser Straftäter nicht umgehend abgeschoben wird und stattdessen die nächsten 13 Jahre vom Steuerzahler alimentiert werden muss. Die katastrophalen Auswirkungen der unkontrollierten Massenzuwanderung, vor allem die damit einhergehende Gewalt, zeigen sich immer deutlicher. Aber ein Umsteuern in der Migrationspolitik ist weder in Deutschland noch in Österreich in Sicht.